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Leistungsbeschreibung SDSL Business Flatrate mit fester IPfür den T-SDSL Business symmetrisch Anschluss der Deutschen Telekom AG (DTAG)
1. Allgemeines
Für alle in Anspruch genommenen Dienstleistungen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Wrocklage Intermedia GmbH, Rudolf-Diesel-Str. 28, 49479 Ibbenbüren in der zum Zeitpunkt der beidseitigen Unterzeichnung gültigen Fassung.
2. LeistungsumfangDSL (Digital Subscriber Line) ist die Technologie für Firmen und Mehrplatzanwender, mit der die Möglichkeit geschaffen wird, Telearbeit, Telelearning und Multimediaanwendungen durch Hochgeschwindigkeitsdatenaustausch bei asymmetrischen Up- und Download-Raten, zu nutzen. Voraussetzung für die SDSL Business Flatrate ist ein funktionsfähiger T-SDSL-Anschluss der Deutschen Telekom AG (DTAG), durch den weitere Kosten entstehen, sowie entsprechende Endgeräte (DSL Modem, Router). Diese sind von dem Leistungsangebot der Wrocklage Intermedia nicht umfasst und sind daher vom Kunden bereitzuhalten. Die „SDSL Business Flatrate“ ist in zwei Geschwindigkeitsvarianten verfügbar: – für T-DSL Business symmetrisch 1024 KBit/s – für T-DSL Business symmetrisch 2048 KBit/s Die von Wrocklage Intermedia bereitgestellte Variante ist abhängig von der Geschwindigkeit des vorhandenen T-SDSL-Anschlusses. Im Rahmen der „SDSL Business Flatrate“ erhält der Kunde offiziell registrierte IP-Adressen von Wrocklage Intermedia zum Übergang in das Internet. Dieser Übergang wird durch ein automatisches System 24 h überwacht.
3. LeistungsmerkmaleMittels der „SDSL Business Flatrate“ wird eine Verbindung von und zum Internet hergestellt. Die Daten werden von Wrocklage Intermedia auf Basis der von ICANN bzw. der ihr zuarbeitenden Gremien vorgeschriebenen technischen Standards ins Internet geroutet. Die Leistung der Wrocklage Intermedia ist auf die Verfügbarkeit einer funktionsfähigen Schnittstelle zu den Netzwerken Dritter beschränkt. Daraus folgt, dass Wrocklage Intermedia keine Garantie für die Verfügbarkeit der Netzwerke Dritter übernimmt. Wrocklage Intermedia routet die dem Kunden zugewiesenen IP-Adressräume. Spätestens alle 24 Stunden erfolgt ein netzseitiger Disconnect, mit sofortiger Möglichkeit eines Reconnectes. Im Leistungsumfang sind folgende Merkmale standardmäßig enthalten: – 24h Zugangsmöglichkeit zum Internet mittels eines vorhandenen T-SDSL-Anschlusses – Feste IP Adressen gem. RIPE Richtlinien – Unlimitierter Datentransfer in und aus dem Internet
3.1. EntstörungsfristWrocklage Intermedia beginnt mit der Beseitigung von Störungen in ihren technischen Einrichtungen im Rahmen der betrieblichen und technischen Möglichkeiten unverzüglich nach eigener Kenntnis oder nach ordnungsgemäßer Meldung. Entstörungen der Wrocklage Intermedia können von Entstörungsmaßnahmen der Deutschen Telekom AG abhängig sein. Wrocklage Intermedia beseitigt jedoch ordnungsgemäß gemeldete Störungen, sofern sie den Internetzugang oder den Backbone der Wrocklage Intermedia betreffen, innerhalb von 12 Stunden, bezogen auf die von Wrocklage Intermedia üblichen Arbeitszeiten. Wrocklage Intermedia informiert den Kunden nach der Beendigung der Entstörung. Ist der Kunde beim ersten Versuch nicht erreichbar, gilt diese Frist als eingehalten. Nach Abgabe einer Störungsmeldung hat der Kunde die der Wrocklage Intermedia durch die Überprüfung ihrer technischen Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn keine Störung der technischen Einrichtungen der Wrocklage Intermedia vorlag und der Kunden dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können.
3.2. WartungsfensterZur Erhaltung und Ergänzung der Funktion werden regelmäßige Wartungsarbeiten durchgeführt. Größere Wartungsarbeiten werden sofern möglich immer am ersten Sonntag im Monat zwischen 00:00 Uhr und 06:00 Uhr durchgeführt. Für kleinere Arbeiten steht ein tägliches Wartungsfenster zwischen 03:00 Uhr und 05:30 Uhr zur Verfügung. Die Zeiten der Wartungsfenster fließen nicht in eine eventuelle Verfügbarkeitsberechung ein.
3.3. Datenübertragung
Die Datenübertragung vom T-DSL-Anschluss des Kunden zum Übergabepunkt der Wrocklage Intermedia erfolgt mittels des Backbones der Deutschen Telekom AG. Ab dem Eintritt in das Netzwerk der Wrocklage Intermedia übernimmt diese das weitere Routing über ihren Backbone und ihre Netzwerkverbindungen. Spätestens alle 24 Stunden findet eine Trennung vom Netzwerk statt. Ein sofortiger Reconnect mit gleichen IP Zugangsdaten ist jedoch möglich.
4. Betriebsbereitschaft
Mit der Bereitstellung der von Wrocklage Intermedia kontrollierbaren Übertragungswege und der Übergabe der schriftlichen Übermittlung der erforderlichen Zugangsdaten, hat Wrocklage Intermedia ihre vertragliche Leistungspflicht erfüllt. Eine verbindliche Aussage zum Liefertemin erfolgt nicht. Zeigt der Kunde innerhalb von 24 h ab dem Zeitpunkt der Abnahme eventuelle, von Wrocklage Intermedia zu vertretende Mängel an, ist Wrocklage Intermedia zur Nachbesserung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung, der in dieser Frist gemeldeten, von Wrocklage Intermedia zu vertretenden Mängel fehl, behält der Kunde den vertraglichen Erfüllungsanspruch.
5. Zusatzleistungen
Abgestimmt auf die spezifischen Anforderungen können auch weiterführende Dienste gemäß gesonderter Vereinbarungen gegen Entgelt in Anspruch genommen werden: – ISDN Wählbackuprouter (bis 128 kBit/s), der so konfiguriert ist, dass er bei einem Leitungsausfall eine permanente ISDN-Verbindung aufbaut. Die anfallenden Verbindungsentgelte werden vom Kunden getragen. – Bereitstellung eines DSL-Modems – Bereitstellung eines entsprechenden Routers – Bereitstellung weiterer fester IP-Nummern gemäß den aktuellen RIPE Richtlinien – SAP Service – E-mail-Services – Security-Services – Web–Services – Bereitstellung von Domains
6. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, a) den Router auschliesslich durch fachkundiges Personal zu administrieren und betreiben zu lassen b) den Router vor Zugriffen durch unbefugte Dritte zu schützen und zu gewährleisten, dass der physikalische wie netzseitige Zugang nur autorisierten Betriebskräften möglich ist c) Eingriffe in den Netzbetrieb und die Netzsicherheit der IP-Plattform der Wrocklage Intermedia und der Deutschen Telekom zu unterlassen d) die Wrocklage Intermedia von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer vertragswidrigen Nutzung oder vertragswidrigen Eingriffen in die Netzintegrität beruhen, die entweder durch ihn vorgenommen werden oder mit seiner Billigung erfolgen e) bei einer Störungsbeseitigung im Sinne einer Schadensminderung entsprechend aktiv mitzuwirken. Hierzu hat er vor allem: – der Wrocklage Intermedia einen kompetenten Ansprechpartner zu nennen. Dieser kann für den Kunden verbindlich Entscheidungen treffen oder unverzüglich herbeiführen; – Störungen in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Ursachenerkennung und –analyse zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden. – für die Einrichtung eines – für den Nachweis der Funktionsfähigkeit der Schnittstelle erforderlichen – Protokoll-Trace an seinem Router Sorge zu tragen; – den Mitarbeitern der Wrocklage Intermedia Zugang zu seinen Betriebsräumen zu gewähren, soweit dies für die Störungseingrenzung oder –beseitigung erforderlich ist.
7. Abrechnung
Die vom Kunden zu zahlende Vergütung setzt sich zusammen aus einem einmaligen Einrichtungsentgelt und einem monatlichen Entgelt. Das Einrichtungsentgelt wird nach Bereitstellung des Dienstes erhoben, das monatliche Entgelt wird jeweils im Voraus fällig.
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